Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Mit Hilfe unseres aktualisierten Steuerberatungsvertrages Nr. 1b können Sie rechtssicher Ihre Beratungsleistungen vereinbaren. Er regelt die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten für den Fall, dass die Leistungen im Bereich der Steuerberatung im engeren Sinne (§ 33 StBerG) gemäß der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet bzw. Vergütungen für Leistungen im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten vereinbart werden. Im Vordruck sind wichtige Tätigkeiten aufgelistet. Es ist durch Ankreuzen festzuhalten, mit welchen Tätigkeiten der Mandant den Steuerberater beauftragt.
zum Onlineshop...