Seit dem BFH-Beschluss vom 21.9.2009 besteht Klarheit darüber, dass Aufwendungen für eine Dienstreise, die mit Urlaub verbunden wird, in abzugsfähige und nichtabzugsfähige Aufwendungen aufgeteilt werden können. Zuvor verdeutlichte der BFH bereits die Möglichkeit der Aufteilung der Reisekosten in steuerfreie und steuerpflichtige Teile, wenn der Arbeitgeber während einer betrieblichen Tagung zugleich Zeiten für Freizeit einplant. Über die sich aus dieser Rechtsprechung ergebenden Folgerungen informiert anhand von zahlreichen Praxisfällen unser neues Merkblatt.
Unser Merkblatt wird ergänzt durch einen Flyer:
Neben dem vierseitigen Merkblatt haben wir einen Flyer aufgelegt. Sowohl das kompakte Merkblatt als auch der Flyer eignen sich hervorragend zur Weitergabe an den Mandanten. Doch überzeugen Sie sich selbst.
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