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Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16. Februar 2001 für gleichgeschlechtliche Paare einen zivilrechtlichen Rahmen geschaffen, der in vielen, jedoch nicht allen Punkten einer Ehe nahe kommt. Korrespondierende Regelungen im Steuer-, Renten- und Beamtenrecht fehlen jedoch weitgehend. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und zuletzt des Europäischen Gerichtshofes im Urteil vom 10. Mai 2011 spricht sich für eine weitgehende Gleichbehandlung mit Ehegatten aus. Der Flyer „Eingetragene Lebenspartnerschaften“ stellt die Voraussetzungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ihre wichtigsten Konsequenzen insbesondere im Zivil- und Steuerrecht sowie im Arbeits-, Beamten – und Rentenrecht übersichtlich dar.
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