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"Auftrag – freie Leistungsbestimmung"
"Auftrag – vorgegebene Leistungsbestimmung"

Unser Sortiment an Steuerberatungsverträgen haben wir erweitert!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Führen Sie als Steuerberater Arbeiten durch, die nicht vertraglich vereinbart worden sind, haben Sie grundsätzlich auch keinen Vergütungsanspruch. Das betrifft auch Vor- und Zusatzarbeiten: Ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn Ihr Mandant Ihnen einen ausdrücklichen, zusätzlichen Auftrag für deren Durchführung erteilt hat. Als Steuerberater tragen Sie die Beweislast in Bezug auf das Vorliegen einer Auftragserteilung seitens des Mandanten. Mit Hilfe unserer zwei neuen, einseitigen „Aufträge“ können Sie rechtssicher Ihre Beratungsleistungen vereinbaren. Beide „Aufträge“ greifen aus den großen Verträgen das Wichtigste heraus, nämlich Definition und im Nachhinein den Nachweis des erteilten Auftrages.

 

Bestellinformationen

Artikelnummer: 40 bzw. 41

Stand: Januar 2010

Umfang: 1 Seite

Abnahmemengen:
20 Expl. 9,60 EUR zzgl. USt.
40 Expl. 14,00 EUR zzgl. USt.
   

Bestellmöglichkeiten

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Fax: 030 - 28 88 56 70
Shop: Nr. 40
Nr. 41
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