Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2023/2024 – Informationen für Berater und Mandanten

Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2023/2024 – Informationen für Berater und Mandanten

Artikelnummer: 1779
Themenbereiche: Umsatzsteuer
Verpackungseinheit: 1
Mindestbestellmenge: 2
Stand: 04/2024
Seiten: 12
Merkblatt
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Aktualisiert
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Nachdem der Jahreswechsel 2022/2023 durch die Einführung des neuen Nullsteuersatzes geprägt war, zeichnet sich für die Praxis durch das Wachstumschancengesetz eine noch tiefergreifende Änderung durch die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung bei nationalen Umsätzen zwischen Unternehmern ab. Selbst wenn dies erst ab 2025 verpflichtend kommen wird, müssen schon zeitnah die Vorbereitungen getroffen werden – dies wird alle Unternehmen von klein bis groß betreffen. Daneben standen aber auch weiterhin die Anpassungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Krisen (Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Klimawandel) im Mittelpunkt der Diskussion, um bestimmte Ausnahmeregelungen zu verlängern bzw. vorzeitig zu beenden.

Neben den gesetzlichen Änderungen haben aber auch die Finanzverwaltung und die Gerichte wieder zur Fortschreibung des Umsatzsteuerrechts beigetragen. Weiterhin bewegen die Frage der Organschaft, das Aufteilungsgebot und die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben die Praxis.

Das vorliegende Merkblatt gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die sich im Jahr 2023 ergeben haben, sowie Hinweise auf neue Vorschriften, die ab 2024 zu beachten sind bzw. auf die sich die Praxis mittelfristig vorbereiten muss. Dabei werden auch die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

 

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