Verbraucher können auf Social-Media-Websites und elektronischen Marktplätzen selbst Leistungen anbieten und damit Geld verdienen. Bei YouTubern, Bloggern und Ebay-Verkäufern, die z. B. Videos „monetarisieren“, gebrauchte Gegenstände verkaufen oder als „Influencer“ Werbeleistungen erbringen, wird jedoch schnell die Grenze zur unternehmerischen Tätigkeit überschritten.
Das neue Merkblatt erläutert die typischen steuerlichen Probleme dieser neuartigen Unternehmensformen und widmet sich dabei insbesondere der Abgrenzung zwischen privater und unternehmerischer Tätigkeit sowie der korrekten Erfassung von Einnahmen aus Sachbezügen und Tauschgeschäften.