Die Corona-Krise stellt Mitarbeiter von Entgeltabteilungen und Steuerberatern in Lohnsachen vor große Herausforderungen. Für viele Unternehmen ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld eine einmalige und erstmalige Situation. Entsprechend hoch ist die Unsicherheit, denn die Beantragung und Berechnung des Kurzarbeitergeldes im Einzelfall führen in der Praxis zu unterschiedlichsten Fragestellungen.
Darf der Arbeitgeber Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter zahlen und wenn ja, bis zu welcher Höhe? Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkrankt? Wie errechnet sich der Zuschuss zur Krankenversicherung bei einem privat versicherten Arbeitnehmer? Was gilt bei Urlaub? Muss das Arbeitsverhältnis vor der Kurzarbeit über einen Mindestzeitraum bestanden haben? Was gilt bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, was bei geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden?
In diesem Merkblatt werden die häufigsten aktuellen Fragen zum Kurzarbeitergeld gesammelt beantwortet. Es kann als Ergänzung zum DWS-Merkblatt Nr. 1929 „Corona-Krise — Kurzarbeitergeld — Praxishinweise für Unternehmen und Kanzleien“ genutzt werden, das grundlegende Hinweise zum Kurzarbeitergeld gibt und erläutert, welche Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld vorliegen müssen und wie sich das Verfahren für Unternehmen grundlegend gestaltet.