Auch zur Beantragung der Überbrückungshilfe II ist zwingend ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder ein Rechtsanwalt (sog. prüfender Dritter) heranzuziehen.
Diese Kommentierte Checkliste sorgt dafür, dass Sie als Berater Antworten auf die Vielzahl von Fragen und Problemstellungen haben, die mit der Beantragung der neuen Überbrückungshilfe zusammenhängen. Behalten Sie alle wesentlichen Punkte im Blick.