Das Sanierungsprivileg im Steuerrecht (PDF mit Kanzleidaten)

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Artikelnummer: 1917.3
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Stand: 09/2021
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Um ein in Schieflage geratenes Unternehmen vor einer drohenden Insolvenz zu retten, bedarf es regelmäßig einer umfassenden Sanierung. In diesem Zuge sind die Gläubiger häufig zu einem (Teil-)Verzicht ihrer Forderungen bereit. Aufgrund des Wegfalls dieser Verbindlichkeiten entsteht dem Grunde nach ein steuerpflichtiger Ertrag, jedoch ohne dass ihm ein Liquiditätszuwachs gegenübersteht, da dieser lediglich einen „Buchertrag“ darstellt. Eine Besteuerung des dadurch entstandenen sog. Sanierungsgewinns würde allerdings das Unternehmen in der Krisensituation im Anschluss an die Durchführung eines Schuldenerlasses erneut in finanzielle Schwierigkeiten bringen und dieser würde weitgehend seine Wirkung verfehlen. Die Privilegierung bzw. die Steuerbefreiung von Sanierungserträgen soll daher der Planungssicherheit des Unternehmens im Sanierungsverfahren dienen und nicht zuletzt auch den wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger am Fortbestand des zu sanierenden Unternehmens Rechnung tragen.

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