Die Aufbewahrungspflichten gelten als teuerste bürokratische Last, die den Unternehmen auferlegt wird. Die zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse führt - ohne Vernichtung der Papierdokumente - zu einer Erhöhung dieser Kosten. Gleichzeitig hat die Finanzverwaltung in den GoBD die Anforderungen für das Belegsicherungsverfahren und seine Dokumentation neu formuliert und deutlich verschärft. Mit dem "ersetzenden Scannen" gelingt es, diese Anforderungen zu erfüllen und den Anstieg der Bürokratiekosten zu begrenzen.
Das Merkblatt: "Digitalisierung, elektronische Aufbewahrung und Vernichtung der Papierbelege (ersetzendes Scannen)" informiert Sie über die notwendigen Schritte auf Ihrem Weg in die Digitalisierung.
Die neue Auflage berücksichtigt das BMF-Schreiben vom 28.11.2019.