Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht will der Gesetzgeber bestimmtes umweltförderliches Verhalten durch entsprechende steuerliche Vergünstigungen erzeugen. Dies betrifft unter anderem den Weg zur Arbeit, das Reisen aber auch Instandhaltungsmaßnahmen an den eigenen vier Wänden. Ziel der einzelnen Maßnahmen ist es insbesondere, die Klimaziele 2030, die sich Deutschland gesetzt hat, zu erreichen. Hinsichtlich der finanziellen Entlastungswirkung stellen die Modifikation der Regelung zur Entfernungspauschale für die Wege zur 1. Tätigkeitsstätte bzw. 1. Betriebsstätte und die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Fernreisen im Schienenbahnverkehr die Kernelemente des Gesetzes dar. Besonders große Breitenwirkung dürfte jedoch auch die völlig neu eingeführte Regelung zur Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien haben.
Das aktualisierte Merkblatt stellt die teils befristet eingeführten Neuregelungen vor und veranschaulicht sie in zahlreichen Beispielen.