Den Berufsträgern wurden durch das Geldwäschegesetz zahlreiche Pflichten auferlegt. Zum 1. Januar 2020 hat sich die gesetzliche Lage durch Verabschiedung eines neuen Geldwäschegesetzes weiterhin verändert. Zum 1. Oktober 2020 trat nun zusätzlich die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) in Kraft.
Dieses Merkblatt stellt neben den bereits bestehenden Pflichten insbesondere die aktuellen Änderungen für Steuerberater dar.