Die Fortführungsprognose rückt zunehmend in den Blickpunkt der Bilanzierung. Das Urteil des BGH vom 26.01.2017 hat die Aufgabenstellung und die Verantwortlichkeit des Steuerberaters aufgezeigt. Die BStBK hat hierauf mit ihren überarbeiteten Empfehlungen reagiert. Diese sollen mit vorliegendem Merkblatt ergänzt werden. Die BStBK hat zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie europarechtliche Fragen aufgeworfen. Bis zu deren Klärung müssen Steuerberater dennoch Jahresabschlüsse auch für ihre Krisenmandanten erstellen.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung hat der Kaufmann zu prüfen, ob es rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten gibt, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Ausgehend von der Gesamtsituation des Unternehmens ist eine Prognose anzustellen. Alle für und gegen eine Fortführung sprechenden Gegebenheiten sind zu würdigen. Insbesondere ist zu überprüfen, ob die gegen die Fortführung sprechenden Gegebenheiten vom Unternehmen gemeistert werden können. Insofern kommt der Insolvenzprognose eine große Bedeutung zu.
Das neue Merkblatt stellt die Grundzüge des BGH-Urteils und der Hinweise der BStBK dar und gibt konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in der Praxis. Angereichert wird das Merkblatt durch Musterschreiben und Musterformulierungen.
Inhalt
- 1. Bedeutung der Fragestellung für den Steuerberater
- 2. Fortführungsprognose nach HGB — § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
- 3. Enthaftung des Steuerberaters durch Anweisung seitens des Mandanten?
- 4. Übersicht über die Abweichungen der Going-Concern-Prognose
- 5. Sonderfälle
- 6. Checkliste, Musterschreiben