Der Jahresabschluss 2020 stellt an die für die Bilanzierung verantwortlichen Personen besondere Anforderungen. Es müssen nicht nur die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Jahresabschluss und die Behandlung der Corona-Beihilfen bedacht werden. Auch das zum 01.01.2021 in Kraft getrene StaRUG - Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen - sorgt für neue Verantwortlichkeiten und Herausforderungen.
Das neue Merkblatt informiert über die für den Jahresabschluss 2020 zu beachtenden Besonderheiten und gibt wertvolle Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.