Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts - Optionsmodell für Personengesellschaften (PDF mit Kanzleidaten)
Die Besteuerung von Personengesellschaften unterliegt in Deutschland traditionell dem Transparenzprinzip. Nicht die Personengesellschaft selbst, sondern ihre Gesellschafter sind Subjekte der Ertragsbesteuerung. Nach dem KöMoG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021, BGBl. I 2021, 2050) besteht nunmehr erstmals ab dem 01.01.2022 auf Antrag die Möglichkeit, wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Es gilt dann das Trennungsprinzip. Eine Besteuerung erfolgt zunächst auf Ebene der Gesellschaft und bei Gewinnentnahmen auch auf Ebene der Gesellschafter. Die Ausübung der Option ändert jedoch nichts daran, dass die Gesellschaft, die für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – aber auch verfahrensrechtlich – wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln ist, zivilrechtlich nach wie vor eine Personengesellschaft darstellt. Das neue Merkblatt verschafft einen Überblick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen und beleuchtet ebenso die Chancen und Risiken des Optionsmodells.
zurück zur Übersicht
Artikel-Nr: 1983.3
Verpackungseinheit:
1
Expl
Mindestbestellmenge: 1
Stand: 10/2021
Seiten: 6
-
-
-
-
-
-
-
-
Bild:
Text:
Vorschau:
Option entfernen | Daten neu eingeben
Bitte beachten Sie:
- Rechtschreib- und Satzfehler werden von uns nicht geprüft.
- Da wir diese Bestellung für Sie individuell produzieren, ist das Widerrufsrecht für dieses Produktsortiment generell ausgeschlossen.
* Pflichtfelder
96,00 €*
Excl. 7% Tax
Weitere Produktvarianten
PrintArtikel-Nr. 1983ab 2,40 €*
PDFArtikel-Nr. 1983.196,00 €*
96,00 €*
Excl. 7% Tax
Die Besteuerung von Personengesellschaften unterliegt in Deutschland traditionell dem Transparenzprinzip. Nicht die Personengesellschaft selbst, sondern ihre Gesellschafter sind Subjekte der Ertragsbesteuerung. Nach dem KöMoG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021, BGBl. I 2021, 2050) besteht nunmehr erstmals ab dem 01.01.2022 auf Antrag die Möglichkeit, wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Es gilt dann das Trennungsprinzip. Eine Besteuerung erfolgt zunächst auf Ebene der Gesellschaft und bei Gewinnentnahmen auch auf Ebene der Gesellschafter. Die Ausübung der Option ändert jedoch nichts daran, dass die Gesellschaft, die für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – aber auch verfahrensrechtlich – wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln ist, zivilrechtlich nach wie vor eine Personengesellschaft darstellt. Das neue Merkblatt verschafft einen Überblick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen und beleuchtet ebenso die Chancen und Risiken des Optionsmodells.
zurück zur Übersicht
Artikel-Nr: 1983.3
Verpackungseinheit:
1
Expl
Mindestbestellmenge: 1
Stand: 10/2021
Seiten: 6