MwSt-Digitalpaket: One-Stop-Shop Regelungen ab 01.07.2021

MwSt-Digitalpaket: One-Stop-Shop Regelungen ab 01.07.2021

Cover der Leseprobe "MwSt-Digitalpaket: One-Stop-Shop Regelungen ab 01.07.2021" von DWS-Medien.
Artikelnummer: 1980
Verpackungseinheit: 1
Mindestbestellmenge: 2
Stand: 05/2021
Auf Aktualität geprüft: 18.02.2024
Seiten: 10
Merkblatt
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Die 2. Stufe des MwSt-Digitalpakets enthält u. a. die Erweiterung des MOSS-Verfahrens und die Umwandlung in ein One-Stop-Shop-Verfahren („OSS“ oder auch „Einzige Anlaufstelle“ — „EA“).

Im deutschen UStG erfolgte die Umsetzung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 grundsätzlich zum 01.07.2021. Die Regelungen zu den Meldeverfahren – im Gesetz „besondere Besteuerungsverfahren“ genannt – (sog. One-Stop-Shops) wurden allerdings bereits mit Wirkung ab 01.04.2021 eingeführt, um den Unternehmern, die diese Meldeverfahren nutzen möchten, die Möglichkeit zu geben, sich noch vor 01.07.2021 für die One-Stop-Shop-Verfahren zu registrieren. Diese Registrierung bis spätestens 30.06.2021 ist Voraussetzung, um Umsätze ab 01.07.2021 melden zu können.

Das Merkblatt erläutert die Neuerungen und deren Folgen anhand zahlreicher Beispielfälle und Grafiken. So sind Sie bestens vorbereitet.

Dieses Merkblatt ergänzt inhaltlich die Merkblätter

  • Nr. 1967 „MwSt-Digitalpaket: Fernverkaufsregelungen ab 01.07.2021“
  • Nr. 1981 „MwSt-Digitalpaket: Elektronische Schnittstellen und weitere Sonderregelungen ab 01.07.2021“

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