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SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat

Artikelnummer: 1108
Themenbereiche: Mandatsvereinbarungen
Verpackungseinheit: 10
Mindestbestellmenge: 1
Stand: 01/2024
Seiten: 2
Vordrucke
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Banken und Sparkassen dürfen grundsätzlich nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriftmandate zur Zahlungsabwicklung entgegennehmen. Ein papierhaftes Lastschriftmandat ist mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen, welches mit diesem Vordruck erfolgen kann.

Hinweis: Auch die Bezahlung mittels SEPA-Firmenlastschrift (vgl. DWS-Vordruck Nr. 1109) kann zwischen Unternehmen vereinbart werden.