Sonderbetriebsvermögen
Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört auch das Sonderbetriebsvermögen nebst der SonderGuV. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören die im Eigentum der Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen sind oder der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen. Zur SonderGuV gehören die Aufwendungen und Erträge, die durch die Beteiligung an der Personengesellschaft oder durch das Sonderbetriebsvermögen veranlasst sind. Die korrekte Identifizierung und Erfassung in Sonderbilanzen und SonderGuV ist von großer materieller Bedeutung. Dies betrifft zum einen die laufende Besteuerung, da insb. nicht korrekt zugeordneten Aufwendungen die Abziehbarkeit bei Eintritt der Bestandskraft versagt wird. Zum anderen ist die Zuordnung für Umstrukturierungen, unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen von Anteilen an Personengesellschaften von entscheidender Bedeutung. Denn die zutreffende Behandlung des Sonderbetriebsvermögens entscheidet darüber, ob die Umstrukturierung und die unentgeltliche Übertragung erfolgsneutral möglich ist oder die Veräußerung steuerbegünstigt ist.
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Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört auch das Sonderbetriebsvermögen nebst der SonderGuV. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören die im Eigentum der Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen sind oder der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen. Zur SonderGuV gehören die Aufwendungen und Erträge, die durch die Beteiligung an der Personengesellschaft oder durch das Sonderbetriebsvermögen veranlasst sind. Die korrekte Identifizierung und Erfassung in Sonderbilanzen und SonderGuV ist von großer materieller Bedeutung. Dies betrifft zum einen die laufende Besteuerung, da insb. nicht korrekt zugeordneten Aufwendungen die Abziehbarkeit bei Eintritt der Bestandskraft versagt wird. Zum anderen ist die Zuordnung für Umstrukturierungen, unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen von Anteilen an Personengesellschaften von entscheidender Bedeutung. Denn die zutreffende Behandlung des Sonderbetriebsvermögens entscheidet darüber, ob die Umstrukturierung und die unentgeltliche Übertragung erfolgsneutral möglich ist oder die Veräußerung steuerbegünstigt ist.
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