Durch die Erweiterung der Anwendung der sog. Margenbesteuerung für Reiseleistungen auf den B2B-Bereich sind seit 01.01.2020 wesentlich mehr Unternehmer betroffen als bisher. Ab 2022 entfällt zudem die Möglichkeit, eine Gesamtmarge als Bemessungsgrundlage zu bilden.
Das Merkblatt informiert über die Änderungen und zeigt Handlungsbedarf auf.