Im Regelfall werden die Geschäftsanteile der GmbH durch diejenigen Personen gehalten, die das Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Nach derzeitigem Steuerrecht werden Gewinnausschüttungen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % und die Veräußerungsgewinne von GmbH-Anteilen im Privatvermögen im Rahmen des § 17 EStG nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Es gibt Fälle, in denen der Gesellschafter die Gewinnausschüttung und/oder einen etwaigen Veräußerungsgewinn nicht für sich persönlich verwenden möchte, sondern investiert halten will. In diesem Fall wären die steuerlichen Belastungen wesentlich geringer, wenn er die Anteile nicht unmittelbar im Privatvermögen hält, sondern mittelbar über eine allein ihm gehörende weitere Kapitalgesellschaft (persönliche Holding-Struktur).
Die kommentierte Checkliste befasst sich mit der Frage, wie eine solche persönliche Holdingstruktur funktioniert, wie sie buchwertneutral hergestellt werden kann und welche Voraussetzungen und Folgen zu beachten sind.