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Umwandlung einer persönlichen Beteiligung in eine Kapitalgesellschaftsstruktur – Mit dem Holding-Konzept Steuern sparen

Umwandlung einer persönlichen Beteiligung in eine Kapitalgesellschaftsstruktur – Mit dem Holding-Konzept Steuern sparen

Artikelnummer: 1031
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Stand: 01/2024
Seiten: 16
Checkliste
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Im Regelfall werden die Geschäftsanteile einer GmbH durch diejenigen Personen gehalten, die das Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Nach derzeitigem Steuerrecht werden Gewinnausschüttungen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % und die Veräußerungsgewinne von GmbH-Anteilen im Privatvermögen im Rahmen des § 17 EStG nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Es gibt Fälle, in denen der Gesellschafter die Gewinnausschüttung und/oder einen etwaigen Veräußerungsgewinn nicht für sich persönlich verwenden, sondern investiert halten möchte. In diesem Fall wären die steuerlichen Belastungen wesentlich geringer, wenn er die Anteile nicht unmittelbar im Privatvermögen hält, sondern mittelbar über eine allein ihm gehörende weitere Kapitalgesellschaft (persönliche Holding-Struktur).

Die Kommentierte Checkliste befasst sich mit der Frage, wie eine solche persönliche Holding-Struktur funktioniert, wie sie buchwertneutral hergestellt werden kann und welche Voraussetzungen und Folgen zu beachten sind.

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