Bitte beachten Sie: der aktuelle Stand der AGBs (Art. 5.1) ist weiterhin vom 07/2018. Es haben sich nur die AGBs mit Zustimmungserklärung (Art. 5.2) geändert!
Die AGB werden in neuer Auflage mit Stand 07/2018 angeboten.
Die aktuelle Version enthält vor allem Änderungen in Bezug auf den Punkt „Mitwirkung Dritter“. Hier wird nunmehr deutlich zwischen Mitarbeitern, externen Dienstleistern und fachkundigen Dritten unterschieden. Mitarbeiter des StB sind dessen Erfüllungsgehilfen. Daher kann der StB diese zur Ausführung des Auftrags ohne Zustimmung des Auftraggebers heranziehen. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es auch nicht bei der Heranziehung externer Dienstleister, wie z. B. datenverarbeitender Unternehmen, sofern die Voraussetzungen des § 62a StBerG vorliegen. Anders verhält es sich hinsichtlich der Mitwirkung fachkundiger Dritter, wie bspw. andere StB, RA oder WP. Hier muss der Auftraggeber der Hinzuziehung vorher zustimmen. Dieses Erfordernis ruht auf der aktuellen Entscheidung des LG Köln vom 24.01.2018 (26 O 453/16).
Hinweise