Ohne Vorankündigung können Finanzbeamte zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume beim Mandanten betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassen zu prüfen. Dazu gehört unter anderem auch die Übermittlung der elektronischen Daten. Seit Januar 2018 müssen täglich viele Unterlagen und Dokumente vorhanden sein und dem Prüfer bei Bedarf vorgelegt werden.
Das Merkblatt bereitet Ihre Mandanten auf diese Prüfung vor. Wenn viele Mängel bei der Kassennachschau gefunden werden, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Dessen sollten sich Ihre Mandanten bewusst sein und rechtzeitig ihre Hausaufgaben machen, um dies zu verhindern.