Der englische Vordruck 1D entspricht dem deutschen DWS-Steuerberatungsvertrag (Langversion) Nr. 1B.
Die DWS-Steuerberatungsverträge (Vordrucke Nr. 1B und 1C) regeln die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerberater und dem Auftraggeber (Mandanten). Der Unterschied zwischen der Lang- und der Kurzversion dieses Vertragstypus besteht zunächst darin, dass sich die Kurzversion darauf beschränkt, lediglich diejenigen rechtlichen Aspekte anzusprechen, die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergeben. Die Angaben in der Langversion dienen insoweit der Klarstellung. Eine weitere Unterscheidung ergibt sich daraus, dass die Kurzversion keinen Unterpunkt „Pflichten des Mandanten“ (z. B. zur rechtzeitigen Vorlage der Belege) enthält.